Wichtige Informationen
- Der Antrag ist ein Vertrag. (Onlineanmeldung auch ohne Unterschrift gültig.)
- Das Original sofort an das Kinderland-Ferienbüro weiterleiten. Sie erhalten danach eine bestätigte Anmeldung zur Antragstellung von Zuschüssen bei Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, Betriebsräten beim Land Steiermark, der Stadt Graz etc.
- Damit der Ferienplatz gesichert ist, muss sofort bei Vertragsabschluss eine Platzsicherungsgebühr, abhängig von der gebuchten Veranstaltung, auf unser Konto der Steierm. Sparkasse, IBAN AT51 2081 5000 0002 8803, entrichtet werden.
- Der restliche Elternbeitrag muss 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung beglichen werden. Ansonsten verfällt der Anspruch auf den Ferienplatz und die Platzsicherungsgebühr.
- Bei Verhinderung der Teilnahme an der Ferienaktion gelten die allgemein gesetzlichen Regelungen, die auch bei Reisebüros üblich sind. Ausgenommen bei schwerer Krankheit mit Bestätigung des Arztes – hier wird die Platzsicherungsgebühr rückerstattet.
- Sollte das Kind im Rahmen der Ferienaktion erkranken oder sich verletzen und die restlichen Tage nicht mehr in der Ferienanlage verbringen können, werden die restlichen Tage erstattet.
- Bei frühzeitiger Abreise auf eigenen Wunsch (Heimweh, …) oder bei Nichteinhaltung der Heim- und Ferienordnung kann keine Rückerstattung der Restkosten stattfinden.
- Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich für die Abholung ihres Kindes in allen unter Punkt 6. und 7. genannten Fällen Sorge zu tragen. Die anfallenden Reisekosten müssen von den Erziehungsberechtigten getragen werden.
- Geistig und körperlich schwer behinderte Kinder, sowie chronisch erkrankte Kinder (z.B. chronische Bettnässer), können leider aus organisatorischen Gründen nicht in die Ferienaktion mitgenommen werden, da wir dafür nicht eingerichtet sind. Möglichkeiten bitte trotzdem erfragen.
- Neben der E-Card sind alle relevanten Unterlagen vollständig ausgefüllt mitzugeben. Sollte es notwendig sein, erfolgt bei Verletzung oder Krankheit des Kindes eine ärztliche Behandlung.
- Mutwillige Beschädigungen durch das Kind müssen vom Erziehungsberechtigten beglichen werden.
- TeilnehmerInnen unserer Veranstaltungen erklären sich damit einverstanden, dass für interne Publikationen, KL-Werbefolder, KL-Zeitung, Homepage, Facebook, YouTube und Instagram, Fotos und Videos der besuchten Veranstaltung verwendet werden dürfen.
- Zustimmungserklärung zur Datenverwendung und Datenübermittlung: Sie stimmen zu, dass alle angegebenen Daten, nämlich Namen, Geschlecht, Adressen, Telefonnummer, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Mailadresse, Gesundheitsdaten, Krankenkasse, An- und Abreisedaten und der Kontaktweg von Kinderland Steiermark zum Zwecke der Administrierung und Planung der gebuchten Veranstaltung, verarbeitet werden dürfen und zum Zweck der Kontrolle und Subvention an Gemeinden, Städte oder das Land Steiermark übermittelt werden dürfen. Diese Zustimmung können Sie jederzeit mittels Briefs an Kinderland Steiermark, Mehlplatz 2/2. Stock, 8010 Graz oder per E-Mail an office@kinderland-steiermark.at widerrufen.
- Die Preise beinhalten die im Ferienprospekt und Internet angeführten Leistungen. Zusatzangebote sind extra zu bezahlen. Die beschriebenen Angebote sind ein Vorschlag, das real durchgeführte Programm richtet sich v.a. nach den Bedürfnissen und Interessen der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen, sowie den Wetterbedingungen.
- Folgenden Orte sind bei An- und Rückreise (zu Pfingsten und den Erholungsaufenthalten im Sommer) als Ein- und Ausstiegsstellen vorgesehen: Graz, Bruck/Mur, Leoben, Zeltweg (Bitte unbedingt eintragen). Die Anreise zu unseren Winter-, Oster- und Herbstwochen erfolgt ab Graz.
- Strandordnung: Der Turnersee gehört dem privaten Verein „Kärntner Grenzland“. Daher gilt am Strand die Seeverordnung des Seevereins, die alle Benutzer beachten müssen – siehe Aushang am Strand. Den Anweisungen der Kinderland-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
- Weitere wichtige Hinweise zum Aufenthalt sind im Elternheft (wird mit den Ferienunterlagen vor Turnusbeginn verschickt) zu ersehen oder vor Ort mit der Heimleitung zu besprechen.